Neuwahl des Kirchenvorstands im November

Am 17./18.11.2018 finden in St. Liudger die Kirchenvorstandswahlen statt. Der Verwaltungsausschuss, der seit der Fusion die Aufgaben des Kirchenvorstands ausgeübt hat, wird damit abgelöst. Gewählt werden 16 Mitglieder der Pfarrei.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jede Person, die seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei St. Liudger wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Wählerliste liegt im Pfarrbüro St. Anna, Dingbängerweg 61, vom 13. bis zum 21.10.2018 aus und kann während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros eingesehen werden. Werden Fehler in der Wählerliste festgestellt, sind sie dem Verwaltungsausschuss (Dingbängerweg 61, 48163 Münster) bis zum 21.10. mitzuteilen.

Wer steht zur Wahl?

Für die Wahl in den Kirchenvorstand haben sich 19 Kandidatinnen und Kandidaten gefunden, von denen 16 gewählt werden. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten hängt in allen Gemeinden bis zur Wahl aus. Bis zum 28.10. besteht die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen. Sie müssen von zwanzig Wahlberechtigten unter Angabe des vollen Namens und der Anschrift bestätigt werden und eine Erklärung enthalten, dass der ergänzend Vorgeschlagene eine etwaige Wahl annehmen wird.
Die Pfarreimitglieder, die zur Wahl bereit sind, werden sich noch persönlich vorstellen.

Wie, wo und wann?

In jeder Gemeinde wird es ein Wahlbüro geben. Die Öffnungszeiten und Orte werden zwei Wochen vor der Wahl mitgeteilt. Zur Wahl ist ein Ausweisdokument mitzubringen. Briefwahl kann beim Wahlausschuss beantragt werden (Wahlausschuss St. Liudger; entweder: Dingbängerweg 61, 48163 Münster, als Mail an: vanschelve@bistum-muenster.de oder in einem der Pfarrbüros abgeben). Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 5.11.2018 versandt.