Dokumentation der Anwesenheit bei Gottesdiensten
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, bei der Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Veranstaltung der Pfarrei Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.
Diese Dokumentation findet vor Ort beim Gottestdienstbesuch statt und erfolgt in schriftlicher Form. Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst, online oder telefonisch, ist jedoch weiterhin erforderlich.
Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt
- Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Ihre Telefonnummer
- Ihre Adresse
- Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst/einer Veranstaltung /etc. zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt.