Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Finanzen einer Kirchengemeinde verantwortlich. Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten sowie das Wahlverfahren der KV-Mitglieder sind in dem Vermögensverwaltungsgesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 – zuletzt geändert am 16. Juni 2003 – geregelt.  Das Vermögen unserer Pfarrei umfasst Grundstücke, die meist erbbaurechtlich genutzt werden. Hinzu kommen die Friedhöfe und Immobilien, wie die Kirchen, Pfarrhäuser und -zentren, die Kindertageseinrichtungen und Kapellen.

In allen Rechtsgeschäften wird die Pfarrei St. Liudger durch den Kirchenvorstand vertreten.

Aus dem § 1 Abs. 1 des o. a. Gesetzes „Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“ ergeben sich die Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplanes und dessen Überwachung
  • Einstellung, Kündigung von Personal z.B. im Pfarrbüro, für Kirchendienste oder in Kindertagesstätten
  • Neubau und Bauerhaltung aller kircheneigenen Gebäude
  • Vermietung/Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken
  • Verwaltung der kircheneigenen Friedhöfe

In regelmäßigen Sitzungen der Unterausschüsse und des gesamten Kirchenvorstandes werden anstehende Probleme und Sachverhalte diskutiert, Beschlüsse gefasst und Mitglieder mit der Umsetzung von Beschlüssen beauftragt.

Mitglieder

Kristin Backhaus, Dorothee Brauner, Martin Brintrup, Angelika Elkemann, Franz-Josef Höping, Dr. Michael Hovestadt, Thorsten Kähler, Prof. Dr. Peter Kenning, Rudolf Klein, Michael Kösters, Reiner Marx, Natascha Ruppel, Monika Schulte-Ludwig, Beatrix Temlitz, Volker Busen, Beate Holkenbrink, Nicola Dreskornfeld-Höppner (Verwaltungsreferentin)

Pfarrer Timo Holtmann (Vorsitzender),

Die letzte Wahl des Kirchenvorstands fand im November 2021 statt.

Ansprechpartner

Timo Holtmann
Leitender Pfarrer
Tel. 02534 5879111
holtmann-t@bistum-muenster.de

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