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Neue Regelungen in unserer Pfarrei zum Umgang mit dem Corona-Virus

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir für unsere Pfarrei die Regeln zum Umgang mit dem Corona-Virus angepasst. Ab sofort entfällt in den Gottesdiensten und Veranstaltungen in den Pfarrzentren die Pflicht zum Tragen einer Maske. Wir bitten aber um das Tragen einer Maske bei Veranstaltungen in Innenräumen und beim Besuch der Pfarrbüros. Besonders in den Gottesdiensten legen wir allen Mitfeiernden das Tragen einer Maske aufgrund der erhöhten Gefahr beim Gesang nahe. Ebenso wird es keine Pflicht mehr zum Mindestabstand zwischen zwei Haushalten geben. Hier die Beschlüsse im Einzelnen:

 

Gottesdienste

  • keine Zugangsbeschränkung (im Sinne von 3G o.ä.), keine Abstandsregeln
  • die eindringlichen Bitte um das Tragen der Masken während des Gottesdienstes aus Rücksicht auf die Mitmenschen, v.a. mit Blick auf vollere Gottesdienste in den Kar- und Ostertagen.
  • Kollekten werden (wie früher) eingesammelt mit herumreichen der Körbchen
  • Zur Kommunionausteilung kommt die Gemeinde wieder nach vorne, Kommunionspender*in trägt Maske und desinfiziert sich die Hände
  • Keine Kelchkommunion, keine Mundkommunion, die Schale wird bei der Gabenbereitung weiter abgedeckt
  • Der Buchdienst der Messdiener*innen soll weiter entfallen (wo er früher üblich war), Gabenbereitung in üblicher Form (mit Maske), bei der Anzahl der Messdiener*innen gibt es keine Beschränkung mehr
  • alle Ein- und Ausgänge können normal genutzt werden
  • Sakristeien mit Maskenpflicht
  • Weihwasser soll ab Ostern wieder am Eingang verfügbar sein
  • Der Friedensgruß soll „normal“ eingeleitet werden, aber im Altarraum weiterhin ohne Körperkontakt (aufgrund der Vorbildfunktion) ausgeführt werden. Die Gemeinde entscheidet selber, in welcher Form sie den Friedensgruß gibt.
  • Die Desinfektionsspender sollen stehen bleiben.

STR_Regeln_Gottesdienst_2022_04_06

 

Pfarrzentren / Bücherei

  • Maskenempfehlung, aber kein Zwang
  • Die Gruppen entscheiden bei Ihren Veranstaltungen, ob sie die Masken tragen wollen oder nicht.
  • Bei gemütlichen Treffen nach der Osternacht etc. braucht es keine Masken mehr.
  • Keine Beschränkung auf irgendwelche Veranstaltungen.

STR_Regel_Pfarrzentrum_2022_04_06

 

Pfarrbüros

  • Maskenpflicht

KiTas

  • Maskenpflicht für alle außer KiTa-Mitarbeitende (also Eltern, Gäste, Handwerker, Seelsorger, etc.) beim Betreten des Gebäudes. (Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Kinder bleibt hier eine Pflicht bestehen.)

 

Paulushof

  • Maskenempfehlung, aber kein Zwang.
  • Die Leitung, Manon Tietmeyer, entscheidet (analog zu den Gruppen in den Pfarrzentren) mit dem Team ob/wann die Masken getragen werden sollen oder nicht.

 

Aktuelle Öffnungszeiten orientiert an Inzidenzwerten

Aktuelle Öffnungszeiten aufgrund der Corona- Bestimmungen und orientiert an den Regelungen der Stadt im Bezug auf den Inzidenz-Wert

Dienstag 16 – 17:30
Mittwoch 9 – 10:30
Donnerstag 17 – 18:30

Grundsätzlich bitten wir eindringlich, alle bekannten Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten

Inzidenz unter 100 = Zugang zur Bücherei für einzelne Personen bzw.
Personen aus einem Haushalt erlaubt

Inzidenz über 100 = Zugang zur Bücherei nicht erlaubt, nur kontaktlose
Ausleihe

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ab Montag, 25. Januar ist es in den Gottesdiensten Pflicht, eine FFP2- oder „OP-Maske“ zu tragen

mit Datum vom 22. Januar 2021 ist die Coronaschutzverordnung des Landes aktualisiert worden. Sie gilt ab 25. Januar 2021 bis voraussichtlich 14. Februar 2021.

Folgende Änderungen sind von Bedeutung:
Ab 25. Januar 2021 besteht in den Gottesdiensten die Pflicht, FFP2- oder OP-Masken zu tragen (sog. medizinische Masken).

Diese Verpflichtung gilt nur während der Gottesdienste, auch am Platz. Sie gilt nicht für den Besuch einer Kirche oder eines Gotteshauses außerhalb der Gottesdienstzeiten. Hier reicht weiterhin das Tragen einer sog. Alltagsmaske. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch bei Beerdigungsgottesdiensten in Kirchen oder Trauerhallen oder anderen geschlossenen Räumen, nicht aber bei Beerdigungsgottesdiensten und den „eigentlichen“ Beerdigungen im Freien. Auch hier genügen die sog. Alltagsmasken.

Alle anderen mit der Staatskanzlei abgesprochenen Rahmenbedingungen bleiben bestehen: Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit, Verzicht auf Gemeindegesang, Einhaltung des Mindestabstands.

In den Pfarrbüros besteht gem. § 3 Abs. 2a weiterhin nur die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.

Spendenaktion der Roxeler Sternsinger

… bis zum 02.02.2021 /Maria Lichtmess verlängert!

 

Trotz der erschwerten Coronabedingungen konnten die Roxeler  Sternsinger dank ihrer Spenden die Sternsingeraktion Deutschland mit aktuell ca. 5500,- unterstützen. Dieses Jahr kommt die finanzielle Unterstützung insbesondere den Kinder aus der Ukraine zugute.

Die Sternsinger haben sich an verschiedenen vor angekündigten Terminen am Pantaleonplatz aufgestellt. So waren sie präsent vor den Samstag- und Sonntagsgottesdiensten wie auch auf dem Roxeler Wochenmarkt.

Zusätzlich besuchten sie den Garten der Senioreneinrichtung „Pastors Garten“ und konnten dort mittels Megafon den Heimbewohnern den Segen weitergeben. Eine große Freude konnten die Kinder nicht nur bei den Heimbewohner-/innen erleben, sondern auch bei den Heimmitarbeiter-/innen.

Generell haben die Sternsinger es dieses Jahr als ein besonderes Aktionsjahr empfunden. Der Sternsingerstand fand immer ein sehr emotional berührtes und dankbares Publikum vor.
Mehrere Menschen sind nochmals nach Hause gegangen um noch mehr Süßigkeiten zu besorgen, worüber sich die Sternsinger und insbesondere auch die Roxeler Tafel sehr freute.

Am 3.1.2021 halfen die Sternsinger als Messdienerinnen und Messdiener im Gottesdienst und Pastor Cyrus van Vught erklärte dabei, dass die Aktion in diesem besonderem Jahr weiter bis zum 2.2.2021 verlängert wird.

Wenn Sie noch mitwirken wollen, können Sie Ihre Spende via Überweisung tätigen an:

Kath. Kirchengemeinde St. Liudger, IBAN DE89 4006 0265 0002 6657 01 unter dem Stichwort „Sternsinger Roxel“.

Es ist schön zu wissen, dass der Segen viele Roxeler Häuser erreicht hat, denn viele dachten auch an Familie und Nachbarschaft und brachten ihnen gleich den Segen mit.
So wollen wir hoffen, dass der Haussegen besonders in 2021 ein Zeichen der Hoffnung geben kann.

Text und Fotos: Dora Lopes

Viele holten sich den Segen in Albachten

Am vergangenen Samstag und Sonntag (9. und 10. Januar) freuten sich viele Albachtener über den Segen der Sternsinger. Zwar konnten die Sternsinger in diesem Jahr nicht von Tür zu Tür ziehen, dennoch sind die Organisatoren mit der Resonanz der Aktion zufrieden. Zahlreiche Albachtener nutzten die Gelegenheit, ihre Spende im Pfarrheim abzugeben und sich einen Segensaufkleber oder gesegnete Kreide zum Selberschreiben mitzunehmen. Das vorläufige Spendenergebnis lag bei etwa 2.500 Euro. „Auch wenn das Endergebnis deutlich unter denen der Vorjahre liegen wird: Wir haben wieder einmal festgestellt, wie wichtig den Albachtenern der Haussegen 20+C+M+B+21 ist.“ Auch in den nächsten Tagen werden noch Segensaufkleber und Spendentüten in der Kirche bereitliegen.

Jeweils eine Sternsingergruppe übermittelte der Gemeinde in den Gottesdiensten am Wochenende ihre Neujahrswünsche. Stellvertretend für die knapp 60 Kinder und Erwachsene, die sich an der Aktion beteiligt hätten, nahmen sie den Applaus der Gemeinde entgegen.

Zahlreiche Krippenfotos wurden geteilt

Beginnend im Advent und über die Weihnachtszeit sind zahlreiche Gemeindemitglieder unserer Pfarrei dem Aufruf gefolgt, Fotos ihrer eigenen Krippen über unsere Website zu teilen. So kamen mit der Zeit fast 70 Bilder zusammen, die eine große Vielfalt heimischer Krippen in St. Liudger zeigen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Alle Krippenfotos bleiben über die bisherige Fotoseite weiterhin abrufbar.

Zahlreiche Angebote auf YouTube zum Weihnachtsfest

Zum Weihnachtsfest bieten wir neben den Präsenzgottesdiensten vor Ort auch wieder zahlreiche Angebote, Impulse oder Musikstücke zum Mitsingen auf dem YouTube-Kanal der Pfarrei an. Zudem wurden in St. Stephanus drei Gottesdienste zum Mitfeiern aufgezeichnet: ein Kleinkinder- und ein Familien-Gottesdienst, sowie eine Christmette.

Alle Videos werden bis zum frühen Nachmittag veröffentlicht. Schauen Sie am besten direkt auf dem Kanal vorbei!

Alle Angebote sind natürlich kein wirklicher Ersatz für die Feier der Geburt Christi in Gemeinschaft in unseren Kirchen. Wir hoffen aber, all jenen das Feiern auch zu Hause zu ermöglichen, die an den Präsenzgottesdiensten nicht teilnehmen können oder wollen.

 

Aktion gegen Einsamkeit: „Du bist nicht allein!“

Leider verstärken die Corona-Maßnahmen die Einsamkeit in unserer Gesellschaft. In dieser vorweihnachtlichen Zeit und besonders an Weihnachten selbst wird es für viele nicht möglich sein, sich mit anderen zu treffen. Weihnachten ist aber das Fest, an dem wir feiern, dass Gott zu den Menschen gekommen ist. Deshalb dürfen wir diese Einsamkeit nicht einfach passieren lassen. Also rufen wir alle in unserer Pfarrei auf, in diesem Advent jede Woche etwas zu tun, um die Einsamkeit zu bestreiten:

Woche nach dem 1. Advent: Bringen Sie jemandem eine
Adventskerze vorbei, der alleine wohnt.

2. Advent: Viele Veranstaltungen und Treffen fallen leider aus.
Benützen Sie die Zeit, die dadurch frei geworden ist um jemanden
anzurufen, der auch dorthin gegangen wäre.

3. Advent: Schicken Sie eine Weihnachtskarte an eine alleinstehende
Person. Spezielle Weihnachtskarten werden in unseren
Kirchen zur Verfügung gestellt.

4. Advent: Fragen Sie mal einen Alleinlebenden: „Was hast du
vor an Weihnachten?“ Vielleicht ergibt sich etwas, das man zusammen
machen könnte. Lassen wir solidarisch sein, damit alle
spüren können: „Ich bin wirklich nicht allein!“

Ab 1. Advent sind Anmeldungen für Heiligabend und die Weihnachtstage möglich

Anmeldeverfahren:

Für alle Gottesdienste an Heilig Abend, am 1. Weihnachtstag und 2. Weihnachtstag in der gesamten Pfarrei wird eine Anmeldung nötig sein, damit wir sicherstellen können, dass die maximalen Teilnehmerzahlen nicht überschritten werden.

 

 

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Die Anmeldung beginnt über unsere Homepage ab dem 1. Advent, ab dem 2. Advent kann man sich auch vor oder nach den Gottesdiensten und zu Öffnungszeiten des Pfarrbüros anmelden. Wir beginnen mit der online-Anmeldung, um längere Schlangen oder Gedränge zu Beginn der Anmeldung möglichst zu vermeiden. Vor dem 1. Advent werden keine Anmeldungen angenommen.
  • Für die Familiengottesdienste werden wir max. 80% aller Plätze online vergeben, für die übrigen Gottesdienste max. 66% – auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass auch Personen ohne Internet-Zugang die Gelegenheit bekommen, sich für jeden Gottesdienst anzumelden.
  • Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, wie viele Plätze Sie benötigen. Um den organisatorischen Aufwand zu verringern haben wir für jede Messe eine genaue Zahl an 1er-, 2er-, 3er-Plätzen usw. hinterlegt. Wenn Sie zu viert kommen wollen, aber kein 4er-Platz mehr frei ist, können Sie sich auch für einen 5er-Platz oder zwei 2er-Plätze anmelden.
  • Wenn in einem Gottesdienst kein Platz mehr sein sollte, dann schauen Sie doch in „Ihrer“ Kirche nach einer anderen Uhrzeit oder in einer unserer anderen Kirchen nach. Wir haben so viele Angebote, dass es für jede und jeden einen Platz geben sollte.

Bitte sprechen Sie auch mit Freunden, Nachbarn, Bekannten, usw. darüber, dass man sich in diesem Jahr für die Gottesdienste an Heilig Abend unbedingt anmelden muss. Wer ohne Anmeldung zur Kirche kommt, kann nur dann eingelassen werden, wenn nicht alle Plätze durch angemeldete Personen belegt sind!

Umgang mit dem Coronavirus in unserer Pfarrei

Seit dem 24. Oktober 2020 wurde in der Stadt Münster der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 deutlich überschritten. Durch diesen Fall und aufgrund bestimmter Vorgaben des Bistums Münster fassen wir hier die ab sofort gültigen Bestimmungen für die Durchführung und Teilnahme an Gottesdiensten in unserer Pfarrei zusammen:

  • Alle Gottesdienste finden statt!

    Trotz der Überschreitung des 7-Tage-Inzidentwertes von 35 finden alle Gottesdienste in St. Liudger wie geplant statt. Selbst ab einem Inzidenzwert von 50 wird es aller Voraussicht nach keine Änderungen diesbezüglich geben.

  • Bedeckung von Mund und Nase

    Ab einer Inzidenz von 35 tragen die Gottesdienstbesucher eine Mund-Nase-Bedeckung, auch am Platz und während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger. Messdiener*innen müssen ebenfalls keine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

  • Gesang

    Gemeindegesang ist nur zulässig unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte. Ab einer Inzidenz von 50 wird der Gemeindegesang deutlich reduziert. Bei Freiluftgottesdiensten kann unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln gesungen werden. Chorgesang bleibt nach den Vorgaben der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ zur CoronaSchVO erlaubt.

  • Allerheiligen – Segnung der Gräber

    An Allerheiligen findet die Segnung der Gräber statt. Sie sind herzlich zur Teilnahme auf den Friedhöfen am 1. November eingeladen!
    Coronabedingt wird es lokale Änderungen der gewohnten Abläufe geben. Genauere Informationen dazu gibt der dann aktuelle Wochenbrief.

  • Beerdigungen

    Grundsätzlich gilt ab sofort (auch bei einer Inzidenz von unter 35) bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Ab einem Inzidenzwert von 35 ist in all unseren Pfarrzentren und allen anderen Einrichtungen der Pfarrei das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung durchgehend verpflichtend. Auch bei steigenden Inzidenzwerten können grundsätzlich alle Veranstaltungen, Sitzungen, Gruppenstunden, außerschulische Bildungsangebote etc. wie gewohnt durchgeführt werden, wenn die Abstände und die entsprechenden Hygienevorschriften beachtet werden.