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Ab 1. Advent sind Anmeldungen für Heiligabend und die Weihnachtstage möglich

Anmeldeverfahren:

Für alle Gottesdienste an Heilig Abend, am 1. Weihnachtstag und 2. Weihnachtstag in der gesamten Pfarrei wird eine Anmeldung nötig sein, damit wir sicherstellen können, dass die maximalen Teilnehmerzahlen nicht überschritten werden.

 

 

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Die Anmeldung beginnt über unsere Homepage ab dem 1. Advent, ab dem 2. Advent kann man sich auch vor oder nach den Gottesdiensten und zu Öffnungszeiten des Pfarrbüros anmelden. Wir beginnen mit der online-Anmeldung, um längere Schlangen oder Gedränge zu Beginn der Anmeldung möglichst zu vermeiden. Vor dem 1. Advent werden keine Anmeldungen angenommen.
  • Für die Familiengottesdienste werden wir max. 80% aller Plätze online vergeben, für die übrigen Gottesdienste max. 66% – auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass auch Personen ohne Internet-Zugang die Gelegenheit bekommen, sich für jeden Gottesdienst anzumelden.
  • Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, wie viele Plätze Sie benötigen. Um den organisatorischen Aufwand zu verringern haben wir für jede Messe eine genaue Zahl an 1er-, 2er-, 3er-Plätzen usw. hinterlegt. Wenn Sie zu viert kommen wollen, aber kein 4er-Platz mehr frei ist, können Sie sich auch für einen 5er-Platz oder zwei 2er-Plätze anmelden.
  • Wenn in einem Gottesdienst kein Platz mehr sein sollte, dann schauen Sie doch in „Ihrer“ Kirche nach einer anderen Uhrzeit oder in einer unserer anderen Kirchen nach. Wir haben so viele Angebote, dass es für jede und jeden einen Platz geben sollte.

Bitte sprechen Sie auch mit Freunden, Nachbarn, Bekannten, usw. darüber, dass man sich in diesem Jahr für die Gottesdienste an Heilig Abend unbedingt anmelden muss. Wer ohne Anmeldung zur Kirche kommt, kann nur dann eingelassen werden, wenn nicht alle Plätze durch angemeldete Personen belegt sind!

Umgang mit dem Coronavirus in unserer Pfarrei

Seit dem 24. Oktober 2020 wurde in der Stadt Münster der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 deutlich überschritten. Durch diesen Fall und aufgrund bestimmter Vorgaben des Bistums Münster fassen wir hier die ab sofort gültigen Bestimmungen für die Durchführung und Teilnahme an Gottesdiensten in unserer Pfarrei zusammen:

  • Alle Gottesdienste finden statt!

    Trotz der Überschreitung des 7-Tage-Inzidentwertes von 35 finden alle Gottesdienste in St. Liudger wie geplant statt. Selbst ab einem Inzidenzwert von 50 wird es aller Voraussicht nach keine Änderungen diesbezüglich geben.

  • Bedeckung von Mund und Nase

    Ab einer Inzidenz von 35 tragen die Gottesdienstbesucher eine Mund-Nase-Bedeckung, auch am Platz und während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger. Messdiener*innen müssen ebenfalls keine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

  • Gesang

    Gemeindegesang ist nur zulässig unter Einhaltung des Mindestabstandes und unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte. Ab einer Inzidenz von 50 wird der Gemeindegesang deutlich reduziert. Bei Freiluftgottesdiensten kann unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln gesungen werden. Chorgesang bleibt nach den Vorgaben der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ zur CoronaSchVO erlaubt.

  • Allerheiligen – Segnung der Gräber

    An Allerheiligen findet die Segnung der Gräber statt. Sie sind herzlich zur Teilnahme auf den Friedhöfen am 1. November eingeladen!
    Coronabedingt wird es lokale Änderungen der gewohnten Abläufe geben. Genauere Informationen dazu gibt der dann aktuelle Wochenbrief.

  • Beerdigungen

    Grundsätzlich gilt ab sofort (auch bei einer Inzidenz von unter 35) bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Ab einem Inzidenzwert von 35 ist in all unseren Pfarrzentren und allen anderen Einrichtungen der Pfarrei das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung durchgehend verpflichtend. Auch bei steigenden Inzidenzwerten können grundsätzlich alle Veranstaltungen, Sitzungen, Gruppenstunden, außerschulische Bildungsangebote etc. wie gewohnt durchgeführt werden, wenn die Abstände und die entsprechenden Hygienevorschriften beachtet werden.

Gottesdienste ab dem 2. Mai – Jetzt anmelden!

Ab dem 2. Mai sind die Feiern von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich. Wir freuen uns auf jeden Fall sehr, gemeinsam mit Ihnen die Eucharistie zu feiern. Für diese Gottesdienste ist es notwendig, die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Rahmenbedingungen einzuhalten, auch damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht.

Wegen der Abstandsregeln ist die Zahl der möglichen Mitfeiernden begrenzt. Für die Messen am Wochenende ist deswegen eine namentliche Anmeldung erforderlich.

Gerade in der Freude über die veränderte Situation ist die Beachtung der entsprechenden Vorschriften unbedingt erforderlich. Wir haben unsere Möglichkeiten vor Ort geprüft. Dabei ist natürlich der „Schutz des Nächsten“ das entscheidende Kriterium. Die Rahmenbedingungen des Bistums hängen in unseren Kirchen aus und sind online auf unserer Webseite zu finden.